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Denkmalschutzgerechte Dachsanierung

Landgraf-Georg-Straße 142, Darmstadt

Das viergeschossige Mehrfamilienwohngebäude an der Landgraf-Georg-Straße 142 in Darmstadt, erbaut in den Jahren 1945 - 1950 und unter Denkmalschutz stehend, erfordert aufgrund eines Brandschadens im obersten Geschoss eine umfangreiche Dachsanierung. Die Sanierungsarbeiten sind für eine Dauer von 19 Wochen angesetzt.

Das Gebäude, eingestuft in die Gebäudeklasse 4, weist eine Grundfläche von ca. 265 qm auf. Die Dachkonstruktion zeichnet sich durch ein Sparrendach mit zusätzlichen Walmdachgauben aus. Die Sanierungsmaßnahmen müssen den Vorgaben des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechen und das Dach ist in seiner ursprünglichen Form und mit den traditionellen Materialien wiederherzustellen.

Konkret beinhaltet die Baumaßnahme die Entfernung und Entsorgung der beschädigten Dacheindeckung sowie die Rekonstruktion des Dachstuhls, inklusive Pfetten, Sparren, Deckenbalken und Walmdachgauben. Eine Besonderheit der Sanierung ist die Installation einer Aufsparrendämmung, die äußerlich keine erkennbare Dacherhöhung bewirkt und somit den denkmalschutzrechtlichen Anforderungen genügt.

Die Dachneigung des Hauptdachs beträgt ca. 45°, während die Einschieblinge eine Neigung von etwa 30° aufweisen. Die Fassade ist durch ein Traufgesims vom Dach abgegrenzt, und die Außenwände sind aus 0,40 m starkem Beton gefertigt. Die Unterkonstruktion des Dachs besteht aus einer Deckenbalkenlage aus Beton, die sich über eine Spannweite von 11 m erstreckt.

Die Sanierungsarbeiten müssen so durchgeführt werden, dass trotz des laufenden Gebäudebetriebs keine Einregnungen erfolgen. Dabei ist insbesondere die Herausforderung zu beachten, dass die Dacheindeckung in Form einer Bieberschwanz-Doppeldeckung ausgeführt werden soll, während eine Falzziegeleindeckung versicherungsrechtlich angefragt wurde.

Diese Dachsanierung stellt somit eine kritische Maßnahme zur Instandsetzung und Erhaltung des denkmalgeschützten Mehrfamilienwohngebäudes dar, bei der sowohl die bautechnischen Aspekte als auch die denkmalpflegerischen Belange in Einklang gebracht werden müssen.

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