Ausführungsplanung
In der Ausführungsplanung wird der neue Konstruktionsaufbau in Anlehnung an die Bedarfsplanung des Auftraggebers schrittweise entworfen. Alle notwendigen Details werden unter Beachtung bauaufsichtlichen Bestimmungen wie Brandschutz, Wärmeschutz, Denkmalschutz der statischen Relevanz, Nachhaltigkeit und den handwerklichen Regeln erarbeitet. Umsetzbarkeit wird durch Planzeichnungen geprüft und technisch beschrieben. Die Arbeitsergebnisse werden bei Bedarf Fachleute anderer Bereiche zur Verfügung gestellt.