Klarheit schaffen
Bei der Ausführung von Bauleistungen kann es zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über die Güte der ausgeführten handwerklichen Leistung kommen.
In einem Gutachten werden dies fachspezifischen Fragestellungen für Laien allgemeinverständlich aufgeklärt. Die Fachfragen können vorgegeben sein oder gemeinsam mit dem Sachverständigen erarbeitet werden.
Vor Beantwortung der Fragen kommt es vielmals zu einer örtlichen Besichtigung. Ist die Einsichtnahme in Bauteile erforderlich, so wird eine Öffnung durch Hilfskräfte unter Anleitung des Sachverständigen hergestellt.
Digitale Aufnahmen, Messungen und Materialanalysen geben Aufschluss über Konstruktionen und Bauteile.
Die Bewertung der gemachten Erkenntnisse im Abgleich mit den technischen Regeln erfolgt in der Regel schriftlich als Gutachten. So schaffen wir Klarheit zur ursprünglichen Fragestellung und bilden eine Grundlage zur Einigung.
Die Vergütung des Sachverständigen wird für gewöhnlich auf Nachweis zum vereinbarten Stundensatz erbracht. Der Umfang notwendigen Stundenzahl, richtet sich nach der Anzahl der Fachfragen und der Komplexität zur Beantwortung.
Wir sind Mitglied im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. Die Grundpflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit.