Gutachten

Klarheit schaffen

Bei der Ausführung von Bauleistungen kann es zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über die Güte der ausgeführten handwerklichen Leistung kommen.

In einem Gutachten werden dies fachspezifischen Fragestellungen für Laien allgemeinverständlich aufgeklärt. Die Fachfragen können vorgegeben sein oder gemeinsam mit dem Sachverständigen erarbeitet werden.

Vor Beantwortung der Fragen kommt es vielmals zu einer örtlichen Besichtigung. Ist die Einsichtnahme in Bauteile erforderlich, so wird eine Öffnung durch Hilfskräfte unter Anleitung des Sachverständigen hergestellt.

Digitale Aufnahmen, Messungen und Materialanalysen geben Aufschluss über Konstruktionen und Bauteile.

Die Bewertung der gemachten Erkenntnisse im Abgleich mit den technischen Regeln erfolgt in der Regel schriftlich als Gutachten. So schaffen wir Klarheit zur ursprünglichen Fragestellung und bilden eine Grundlage zur Einigung.

Die Vergütung des Sachverständigen wird für gewöhnlich auf Nachweis zum vereinbarten Stundensatz erbracht. Der Umfang notwendigen Stundenzahl, richtet sich nach der Anzahl der Fachfragen und der Komplexität zur Beantwortung.

Wir sind Mitglied im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. Die Grundpflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit.

Privatgutachten

Zur Aufklärung einer außergerichtlichen Fachfrage kommt es zum Privatgutachten. Hierbei wird die Fragestellung gemeinsam mit dem Auftraggeber erarbeitet. Abweichend zum gerichtlichen Gutachten ist ein Austausch zwischen den Beteiligten nicht reglementiert. Fragestellungen können im Laufe der Begutachtung erweitert und angepasst werden. Das Gutachten eines Sachverständigen wird objektiv verfasst, sodass es als qualifizierter Parteivortrag im gerichtlichen Prozess verwendet werden kann.

Gerichtsgutachten

Im Zivilprozess wird durch das Gericht ein Sachverständiger bestellt, welcher die Fragestellung aus dem Beweisbeschluss bedachtsam beantwortet. In der Erfüllung seiner Aufgabe ist der Sachverständige dem Gericht unterstellt und hat ausschließlich diesem zu berichten. Im Verfahren kann der Sachverständige zur Erläuterung des Gutachtens einbestellt werden.

Schiedsgutachten

Wird eine schnelle, einvernehmliche und bindende Lösung angestrebt, ist das Schiedsgutachten das Mittel der Wahl. Beide Parteien einigen sich im Vorfeld über die Einsetzung des Sachverständigen.

Die Grundlage hierfür bilden zwei Verträge:

  • Der Schiedsgutachtenvertrag
    (Vertrag zwischen Bauherrn und Bauunternehmer zur Einsetzung eines Schiedsgutachters)
  • Der Schiedsgutachtervertrag
    (Vertrag der Auftraggeber und dem Schiedsgutachter)

Das in Auftrag gegebene Gutachten entscheidet rechtsverbindlich über Zweifel und Streit.

Beweissicherung

Ist mit dem Verlust von Beweismitteln zu rechnen, so ist eine Beweissicherung ein probates Mittel, um Ansprüche zur späteren Einrede zu sichern. Im Rahmen der Beweissicherung erstellen wir in der Tätigkeit als Bausachverständiger auch häufig Beweissicherungsgutachten.

Das Gutachten kann sowohl zur gerichtlichen als auch zur privaten Beweissicherung erstellt werden. Zur aussergerichtlichen Streitbeilegung und zur Vermeidung von Bauunterbrechungen werden häufig auch private Beweissicherungsgutachten in Auftrag gegeben.

Die Möglichkeit der Durchführung eines förmlichen gerichtlichen Beweisverfahrens (selbständiges Beweisverfahren) sollte genau geprüft werden, da dieses vor allem wegen seiner besonderen Rechtswirkung beträchtliche Vorteile bringt.

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